Plagiatsprüfung · Ratgeber
Selbstplagiat: wann die Wiederverwendung eigener Texte ein Problem ist
Ein Selbstplagiat liegt vor, wenn du eigene Texte, Daten oder Ergebnisse erneut verwendest und nicht angibst, dass du sie schon eingereicht oder veröffentlicht hast. Verboten ist die Wiederverwendung nicht an sich. Problematisch wird sie, wenn du sie verschweigst oder die Prüfungsordnung sie ausschließt.
Inhalt
Selbstplagiat: was der Begriff meint
Das Historische Seminar der Universität Osnabrück beschreibt Selbstplagiat in einer Orientierungshilfe als „die Wiederverwendung eigener, bereits eingereichter wissenschaftlicher Texte ohne angemessene Kennzeichnung“. Gemeint sind Textpassagen, Ergebnisse oder Abschnitte. Ob die frühere Arbeit veröffentlicht wurde, spielt dabei keine Rolle.
Fremdes geistiges Eigentum nimmst du dabei nicht. Das DFG-Portal „Wissenschaftliche Integrität“ erklärt den Unterschied so: Beim klassischen Plagiat wird über den Urheber getäuscht, beim „Selbstplagiat“ über die Neuheit des Publizierten. Für Felix Hagenström vom Ombudsman für die Wissenschaft wirkt der Begriff „Selbstplagiat“ deshalb paradox. Er hält es für sinnvoll, ihn durch „Textrecycling“ zu ersetzen, wie es das Text Recycling Research Project vorschlägt. Das Wort ist bewusst wertneutral gewählt, weil nicht jede Wiederverwertung gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstößt.
Im Studium richtet sich die Frage nach dem Prüfungsrecht, in der Forschung nach der guten wissenschaftlichen Praxis. Was ein Plagiat allgemein ist, erklärt der Leitfaden Was ist ein Plagiat?.
Plagiatsprüfung
BeispieltextHybride Lehre verbindet Präsenztermine mit digitalen Selbstlernphasen. Hartmann (2021) betont, dass die Begleitung über den Lernerfolg entscheidet, nicht das Medium. Mehrere Untersuchungen deuten zudem darauf hin, dass die Motivation von Studierenden in hybriden Formaten steigt, wenn Lehrende regelmäßig Rückmeldung geben. Offen bleibt, wie sich der Mehraufwand für Lehrende langfristig auswirkt.
2 Fundstellen, jede mit ihrer Quelle
- Fachartikel zu hybrider Lehre · Korrekt zitiert92 %
- Hochschulblog zu Lernmotivation · Offen61 %
Ähnlichkeit ist nicht automatisch ein Plagiat. Ob eine Stelle korrekt zitiert ist, entscheidest du.
Im Studium: dieselbe Leistung nicht zweimal einreichen
Jede Prüfungsleistung soll zeigen, was du für genau diese Prüfung erarbeitet hast. Das bestätigst du mit der Eigenständigkeitserklärung. Ein Beispiel ist das Formular des Zentralen Prüfungsamts der Bergischen Universität Wuppertal für schriftliche Prüfungen, die keine Abschlussarbeiten sind. Dort heißt es: „Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Hochschule oder sonstigen Prüfungseinrichtung als Prüfungsleistung vorgelegen.“ Reichst du eine bereits vorgelegte Arbeit erneut ein, stimmt diese Erklärung nicht mehr.
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Verbindlich ist die Prüfungsordnung deines Studiengangs.
| Fall | Zulässig? | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Dieselbe Hausarbeit in zwei Modulen einreichen | Ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht | Eine neue Arbeit schreiben oder vorher mit beiden Prüfenden klären, ob eine Ausnahme möglich ist |
| Seminararbeit zur Bachelorarbeit ausbauen | Möglich, wenn abgesprochen und offengelegt | Mit der Betreuung klären, übernommene Teile belegen, im Vorwort erwähnen und erkennbar Neues hinzufügen |
| Eigenen Methodenteil oder Literaturüberblick wiederverwenden | Grauzone, hängt auch von der Betreuung ab | Vorher fragen, die Passagen belegen und auf die neue Fragestellung zuschneiden |
| Eigene Daten oder Umfrage erneut auswerten | Möglich, wenn offengelegt | Angeben, wann und für welche Arbeit du die Daten erhoben hast, und diese Arbeit zitieren |
| Teile einer gemeinsamen Gruppenarbeit übernehmen | Nur mit Kennzeichnung und Absprache | Die Gruppenarbeit mit allen Beteiligten zitieren und die Übernahme mit Gruppe und Prüfenden abstimmen |
In der Forschung: Textrecycling und eigene Vorarbeiten
Für Forschende in Deutschland ist der DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis maßgeblich. Leitlinie 13 sagt: „Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftler*innen vollständig und korrekt nach.“ Das DFG-Portal folgert daraus: Wer eigene Vorarbeiten ohne diesen Nachweis wiederverwertet, handelt gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Auf frühere Veröffentlichungen eines Textes musst du nach den Vorgaben deines Fachs hinweisen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist das aber nicht automatisch. Hagenström weist darauf hin, dass die Plagiatsdefinition der DFG-Verfahrensordnung das „Selbstplagiat“ nicht als Fehlverhalten erfasst. Der Freiburger Rechtswissenschaftler Matthias Jestaedt fasst es so: Ein Plagiat ist unter allen Umständen Fehlverhalten, beim Selbstplagiat hängt es von den Umständen ab. Hagenström stellt dazu die vier Formen von Cary Moskovitz vor, dem Leiter des Text Recycling Research Project. Sie sind absteigend nach ihrer allgemeinen Akzeptanz sortiert:
| Form | Was wiederverwendet wird | Einordnung |
|---|---|---|
| Developmental Recycling | Material aus eigenen unveröffentlichten Dokumenten, etwa ein Artikel auf Grundlage eines eigenen Konferenzvortrags oder Posters | In der Regel weder ethisch noch rechtlich problematisch |
| Generative Recycling | Material aus veröffentlichten Arbeiten in einer neuen Arbeit mit eigenen neuen Ergebnissen | Die umstrittenste Form. Gilt häufig als akzeptabel, wenn sie begrenzt bleibt und etwa Hintergrund oder Methodenbeschreibung betrifft |
| Adaptive Publication | Zentrale Teile einer veröffentlichten Arbeit oder die ganze Arbeit, etwa wenn mehrere Aufsätze zu einer Dissertation werden | Hängt vor allem von Transparenz und der nötigen Genehmigung ab |
| Duplicate Publication (Doppelpublikation) | Dasselbe oder nur oberflächlich geänderte Manuskript bei einem weiteren Verlag oder einer weiteren Zeitschrift | Gilt weithin als unethisch, außer bei abgesprochenem Wiederabdruck mit Hinweis auf das Original |
Bei einer Dissertation gilt zusätzlich das Prüfungsrecht, etwa wenn sie auf der eigenen Masterarbeit aufbaut. Laut Jestaedt versicherst du mit der Dissertation, den Text noch nicht anderswo eingereicht zu haben. Reichst du den identischen Text erneut ein, ist das ein prüfungsrechtlicher Verstoß.
Eigene Arbeiten richtig zitieren
Die Osnabrücker Orientierungshilfe rät, eigene frühere Arbeiten wie externe Quellen zu behandeln. Eine veröffentlichte eigene Arbeit zitierst du wie jede andere Veröffentlichung. Bei einer unveröffentlichten Hausarbeit nennst du statt eines Verlags die Art der Arbeit, die Hochschule und das Jahr. Das genaue Format gibt dein Fach vor.
Deutsche Zitierweise mit Fußnote
- Erste Fußnote: Vgl. Muster, Anna: Wohnungsnot in deutschen Großstädten seit 1990. Unveröffentlichte Hausarbeit, Universität Musterstadt 2025, S. 7.
- Jede weitere Fußnote: Vgl. Muster: Wohnungsnot, S. 7.
- Literaturverzeichnis: Muster, Anna: Wohnungsnot in deutschen Großstädten seit 1990. Unveröffentlichte Hausarbeit im Seminar „Stadtsoziologie“, Institut für Soziologie, Universität Musterstadt, 2025.
APA, 7. Auflage
Laut dem APA Style Blog folgt auf den kursiven Titel eine Beschreibung in eckigen Klammern. Danach nennst du Institut und Hochschule.
- Literaturverzeichnis: Muster, A. (2025). Wohnungsnot in deutschen Großstädten seit 1990 [Unpublished manuscript]. Institut für Soziologie, Universität Musterstadt.
- Im Text: (Muster, 2025) oder Muster (2025)
Die Wiederverwendung offenlegen
Zusätzlich zum Beleg nennt die Osnabrücker Orientierungshilfe einen Hinweis im Vorwort als Bedingung. Ohne Vorwort passt er in die Einleitung. Zum Beispiel: „Kapitel 3 baut auf einer früheren Hausarbeit der Verfasserin auf (vgl. Muster 2025). Die Abschnitte 3.1 und 3.2 übernehmen Teile daraus in überarbeiteter Form, abgesprochen mit der Betreuerin.“ Allgemeine Regeln zu Zitaten und Zitierstilen stehen im Leitfaden Richtig zitieren.
Warum eine Plagiatsprüfung deinen eigenen Text finden kann
Eine Plagiatsprüfung weiß nicht, wer einen Text geschrieben hat. Liegt deine frühere Arbeit in ihrer Vergleichsdatenbank, erscheint sie als Quelle wie jede andere. Laut der Osnabrücker Orientierungshilfe speichern Hochschulen eingereichte Arbeiten und gleichen sie bei Plagiatsprüfungen ab. Wie dieser Abgleich funktioniert, erklärt der Leitfaden Wie funktioniert eine Plagiatsprüfung?.
Ein Beispiel: Deine Bachelorarbeit übernimmt zwei Absätze aus deiner Seminararbeit. Hat die Hochschule die Seminararbeit gespeichert, zeigt ihr Bericht die Absätze als Übereinstimmung mit einer früher eingereichten Arbeit. Sind die Stellen belegt und im Vorwort erklärt, ist ihre Herkunft sofort klar. Sonst wirkt der Treffer wie eine ungekennzeichnete Übernahme. Ob die Wiederverwendung zulässig war, entscheiden die Prüfenden nach der Prüfungsordnung.
Vor der Abgabe: eigene Wiederverwendung sichtbar machen
- Prüfungsordnung und Eigenständigkeitserklärung auf Regeln zur erneuten Vorlage geprüft.
- Betreuung oder Prüfende vor der Übernahme gefragt und die Antwort festgehalten.
- Jede übernommene Passage belegt, die frühere Arbeit im Literaturverzeichnis aufgeführt.
- Die Wiederverwendung in Einleitung oder Vorwort offengelegt.
- Bei Daten Zeitpunkt und Anlass der Erhebung genannt, bei Gruppenarbeiten alle Beteiligten.
- Alte und neue Fassung nebeneinandergelegt, damit keine übernommene Stelle ohne Beleg bleibt.
Mit der Certentis Plagiatsprüfung prüfst du den fertigen Entwurf vorab. Der Bericht markiert übereinstimmende Passagen, nennt die gefundenen Quellen und zeigt, wo vorhanden, den passenden Ausschnitt. Dein Text wird dabei nicht in eine externe Vergleichsdatenbank aufgenommen. Eine unveröffentlichte Hausarbeit erscheint im Bericht nur, wenn sie in der Vergleichsdatenbank der Prüfung liegt. Den Abgleich mit deiner alten Fassung ersetzt die Prüfung deshalb nicht.
Was ein Ergebnis nicht beweist
Viele Übereinstimmungen heißen nicht, dass abgeschrieben wurde: Zitate und feste Wendungen zählen mit.
Keine Übereinstimmung heißt nicht, dass jede mögliche Quelle geprüft wurde.
Eine Fundstelle ist ein Treffer, kein Urteil. Ob sie korrekt zitiert ist, entscheidest du.
Ein Ergebnis ist ein Anlass, genauer hinzusehen, mehr nicht.
Häufige Fragen
Ist es ein Selbstplagiat, wenn ich mein eigenes Exposé oder meine Notizen weiterverwende?
Private Notizen hast du nie eingereicht. Sie weiterzuverwenden ist kein Selbstplagiat. Ein unbewertetes Exposé ist keine Prüfungsleistung und in der Regel ebenfalls unproblematisch. Wurde es benotet oder als Prüfungsleistung eingereicht, frag vorher nach.
Muss ich eine Gruppenarbeit angeben, an der ich selbst mitgeschrieben habe?
Ja. Die Arbeit ist nicht allein deine Leistung. Wurde sie bewertet, war sie außerdem schon eine eigene Prüfungsleistung. Zitiere sie mit allen Beteiligten und sprich die Übernahme mit der Gruppe ab. Der Beitrag beim Ombudsman für die Wissenschaft nennt es ausdrücklich einen Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis, wenn einzelne Teammitglieder Teamtexte ohne Absprache wiederverwerten.
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Die Plagiatsprüfung vergleicht deinen Text mit veröffentlichten Quellen und zeigt dir die Treffer.
Zur PlagiatsprüfungQuellen
- Nachweis eigener Vorarbeiten („Selbstplagiat“ bzw. „Textrecycling“) · Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Portal Wissenschaftliche Integrität
- Textrecycling und „Selbstplagiat“ · Ombudsman für die Wissenschaft
- Selbstplagiat im Studium: Eine Orientierungshilfe · Universität Osnabrück, Historisches Seminar
- Abschreiben von sich selbst? Interview mit Matthias Jestaedt · Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (2019)
- Eigenständigkeitserklärung für schriftliche Prüfungsformate (keine Abschlussarbeiten) · Bergische Universität Wuppertal, Zentrales Prüfungsamt (2026)
- How to cite unpublished works · American Psychological Association, APA Style (2025)